Entwässerungsantrag
Die Grundstücksentwässerung umfasst alle auf dem Grundstück befindlichen Anlagen zum Sammeln, Behandeln, und Ableiten von Schmutz- und Regenwasser. Die Erstellung und Änderung dieser Anlagen muss genehmigt werden. Die Grundlage hierfür liefert die Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck. Den Entwässerungsantrag für Ihr Bauvorhaben können Sie hier herunterladen.
Formular 07 - Entwässerungsantrag
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Die Grundstücksentwässerung der Entsorgungsbetriebe Lübeck bearbeitet ca. 1.000 Entwässerungsanträge pro Jahr. Dazu gehört die Beratung der Antragsteller, die Prüfung und Genehmigung der Anträge.
Über die Grundstücke mit Entwässerungsanlagen werden Grundstücksakten geführt. Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, in die vorhandenen Entwässerungsunterlagen nach Terminvereinbarung bei der Abteilung Grundstücksentwässerung einzusehen.Bei Fragen zum Thema Grundstücksentwässerung können Sie sich gern über folgende E-Mail an uns wenden: grundstuecksentwaesserung@ebhl.de
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Satzung Entwässerung
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