Restabfall für Gewerbekunden
Die ökologisch und ökonomisch sinnvolle Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen sind Richtschnur für das Handeln der Entsorgungsbetriebe Lübeck. Der Restmüll der Lübecker Haushalte und Betriebe wird in der Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage (MBA) voll automatisiert weiterbehandelt und verwertet.
Um eine möglichst hochwertige Verwertung auch in Gewerbebetrieben zu erreichen, sollten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Gewerbeabfallverordnung, Abfallwirtschaftsatzung der Hansestadt Lübeck) Abfälle möglichst getrennt erfasst werden.
So gilt auch für Gewerbebetriebe ein Anschluss- und Benutzungszwang und eine Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Entsorgungsbetriebe Lübeck, für Restabfälle, die nicht verwertet werden (Abfälle zur Beseitigung).
Das bedeutet jeder Gewerbebetrieb muss mindestens einen Restabfallbehälter der Entsorgungsbetriebe Lübeck in angemessenen Umfang nutzen. Das benötigte Volumen wird auf Grundlage von Einwohnergleichwerten (EGW) festgesetzt. In der Anlage 2 der Abfallwirtschaftssatzung werden bei der Berechnung die Größe und Art des Gewerbebetriebes berücksichtigt. Auf Antrag kann ein geringeres Volumen zugelassen werden. Die Entsorgungsbetriebe legen aufgrund der vorgelegten Nachweise und eigenen Ermittlungen fest, welches Behältervolumen eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet.
Für die Entsorgung des Restabfalls stehen Behälter von 80 l bis 1.100 l Volumen zur Verfügung.
Diese Abfälle gehören z.B. in die Restabfallbehälter:
- Zigarettenkippen
- Asche, Kehricht
- Keramik, Porzellan
- Tonteller und Töpfe
- Putzlappen und Schwämme
- Staubsaugerbeutel
- Hygieneartikel
Weitere Informationen
Infoblatt - Abfalltrennung
Broschüre-Abfallwirtschaftszentrum Lübeck
Gewerbeabfallverordnung
Satzungen Abfallwirtschaft
Kontakt Abfallberatung
Malmöstraße 22
23560 Lübeck
Alexander Bauer:
0451 70760 705
Annette Pietrowski
0451 70760 701
Morten-Henrik Schelewsky
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