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Fragen und Antworten zum Thema Entwässerungsgebühren

Die Einführung einer neuen Gebührenstruktur wirft viele Fragen auf. Die häufigsten Fragen, die uns die Bürgerinnen und Bürger Lübeck stellen, und die Erklärungen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Warum wurde im Jahr 2013 ein neuer Gebührenmaßstab eingeführt?

Wer ist von der Einführung der Niederschlagswassergebühr betroffen?

Hängt die Höhe der Niederschlagswassergebühr von der Regenmenge ab?

WAS ändert sich für WEN?

Was sind bebaute und befestigte Flächen?

Was bildet die Berechnungsgrundlage für die getrennte Entwässerungsgebühr?

Werden falsche Angaben der Bürger festgestellt?

Ist die Verwendung von Luftbildern ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers rechtlich unproblematisch?

Wie kann sich der Bürger informieren oder Fragen stellen?

Was kann ich tun, um Geld zu sparen?

Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung (z.B. Kanalisation) ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?

Wer bekommt den Flächenerfassungsbogen?

Was muss ich unternehmen, wenn die Angaben auf dem Flächenerfassungsbogen falsch sind?

Bin ich verpflichtet, den Auskunftsbogen auszufüllen?

Was muss man bei Grundstücken in Gemeinschaftseigentum berücksichtigen?

Warum einen Ansprechpartner bei Gemeinschaftseigentum?

Verwaltung oder Verwalter vorhanden?

Wir bitten Sie um Mithilfe in der Startphase

Aufteilung der Kosten auf die Eigentümergemeinschaft

Rechtslage

Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern bzw. woran erkenne ich, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind?

Ist es ein Unterschied, ob ich direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z.B. Kanalisation) entwässere?

Ist es ein Unterschied, ob mein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder an ein Trennsystem angeschlossen ist?

Wird das Gefälle auf meinem Grundstück bei der Luftbildauswertung berücksichtigt?

Kann ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?

Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Warum fließt die Nutzung einer Regentonne nicht mit in die Gebühr ein?

Wie werden Zisternen / Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt?

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