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Die Entwässerungsgebühren

Die getrennte Entwässerungsgebühr

Das Kommunalabgabengesetz fordert für die Erhebung von Abwassergebühren, dass diese nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung festzulegen sind. Die öffentliche Einrichtung umfasst dabei alle Anlagen, die für die Beseitigung des Abwassers zur Verfügung stehen (Kanäle, Pumpwerke, Kläreinrichtungen usw). Das Abwasser setzt sich u. a. aus Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen, das in die öffentliche Kanäle abgeleitetet wird. Dabei hat es sich in der Rechtsprechung durchgesetzt, dass für beide Abwässer getrennte Gebührenkreise zu bilden sind. Entsprechend sind auch die Berechnungsgrundlagen unterschiedlich.

 

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge und der Zählergrundgebühr.

Die Niederschlagswassergebühr wird je nach Größe der bebauten, befestigten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen erhoben.
Beide Gebühren entstehen unabhängig voneinander und werden selbstständig veranlagt.

Die Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich aus dem jeweiligen Bezug von Frischwasser. Der Verbrauch wird wie bisher direkt durch die Stadtwerke Lübeck von der Frischwasseruhr abgelesen und mit einem Betrag pro Kubikmeter (m³) multipliziert. Hinzu kommt die Grundgebühr nach der Zählergröße. Der Anteil der Niederschlagswasserbeseitigung wurde herausgerechnet.

Sie zahlen künftig folgende Schmutzwassergebühren: 

  • Schmutzwassergebühr ab 01.01.2023:
    2,16 € pro m³ Frischwasserverbrauch (zuzüglich Grundgebühr)

Die Niederschlagswassergebühr: 

Zur Festsetzung der Gebühr müssen sämtliche abflusswirksamen, versiegelten Flächen grundstücksgenau erfasst werden. Die Gebühr wird pro Quadratmeter (m²) versiegelter Fläche, die an die Kanalisation angeschlossen ist, ermittelt. 

Die Gebühren werden nun verursachungsgerecht verteilt. Die Gesamtkostenbelastung aus der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr jedes Einzelnen ist umso geringer, je weniger Frischwasser ein Verbraucher bezieht und je weniger versiegelte Flächen das zum Verbraucher gehörende Grundstück aufweist. Andererseits lassen ein hoher Frischwasserverbrauch genauso wie große versiegelte und an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen die Gesamtentwässerungsgebühren steigen.
Insgesamt orientiert sich die neue Entwässerungsgebühr stärker an der tatsächlichen Inanspruchnahme der Abwasserentsorgung.

Sie zahlen künftig folgende Niederschlagswassergebühren:

  • Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2023:
    8,80 € je volle 10 m² versiegelter, angeschlossener Fläche pro Jahr

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