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Schnee und Eis umweltfreundlich begegnen

Auftauende Mittel dürfen auf öffentlichen Flächen nicht verwendet werden

Winterdienstfahrzeug der EBLDer Bereich Umwelt,- Natur und Verbaucherschutz (UNV) informiert über den umweltbewussten Einsatz abstumpfender Mittel gegen Schnee- und Eisglätte:

"Mit Einbruch von Eis und Schnee hält der Handel Streusalz zum Verkauf bereit. Ein irreführendes Angebot, denn in Lübeck ist die Verwendung von auftauenden Mitteln auf öffentlichen Flächen verboten! Ausnahme bilden hier verkehrswichtige und gefährliche Fahrbahnen (Strecken des ÖPNV, Brücken, Steigungen, Gefälle).

Die Lübecker Straßenreinigungssatzung überträgt dem Grundstückseigentümer die Pflicht zur
Schnee- und Glättebeseitigung der dem Grundstück anliegenden Gehwegen. Im § 5 Abs. 2 wird
u. a. darauf hingewiesen, dass auftauende Mittel nicht verwendet werden dürfen. Es sind abstumpfende Stoffe einzusetzen. 

Das Streuen von auftauenden Mitteln ist aus gutem Grund verboten: Streusalz verursacht Schäden an Straßenbäumen und Sträuchern. Natriumchlorid als Hauptbestandteil des Streusalzes verdrängt die im Boden für die Pflanzen verfügbaren Nährstoffe, wie Calcium und Magnesium. Auch für Haustiere ist Streusalz schädlich - es verätzt die Pfoten der Tiere. Korrosionsschäden an Fahrzeugen gehen häufig auf das Konto von Streusalz. Darüber hinaus können Kleidung und Schuhe in Mitleidenschaft gezogen werden.

Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden und durch das Entwässerungssystem in die Gewässer. Das Grundwasser und die Flüsse werden belastet. Eine Versalzung der Trinkwasservorräte kann die Folge sein. Darüber hinaus erschwert Streusalz die Klärung der Abwässer in der Kläranlage.

Bei Schneefall reicht es oft aus, Gehwege gründlich mit Schippe oder Besen zu räumen. Eine umweltfreundliche und sichere Alternative ist das Beräumen der Flächen und das Streuen mit salzfreien, abstumpfenden Streumitteln mit dem Blauen Engel. Diese Produkte stumpfen glatte Wege sicher ab und schonen dabei auch Gehölze und Bäume am Wegesrand. Weitere Infos auch zu Anbietern und Produkten erhalten Sie unter www.blauer-engel.de, Stichwort: „Streugut“. Erlaubt sind darüber hinaus Streumittel wie Sand, Splitt und Granulat. Aber auch bei diesen Materialien ist zu beachten, dass sie sich umweltschädlich auswirken können, insbesondere wenn sie zu massiv ausgebracht werden. Darum bitte sparsam verwenden.

Hier noch ein wichtiger Hinweis: Jeder Eigentümer / Reinigungspflichtiger ist laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, die Streumittel wieder aufzunehmen." 

Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV)
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck
Servicetelefon: 0451/122-3969
Fax: 0451/122-3990
E-Mail: unv@luebeck.de 

Gerne beantworten Ihnen auch die Mitarbeiterinnen des Kundenservices der Entsorgungsbetriebe Lübeck weitere Fragen unter der Rufnummer 0451 / 707600 zu den Servicezeiten von Mo. bis Do. 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 16 Uhr.

Lübeck, 27. November 2018