Die neue Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung
Mehr Service und sinkende Gebühren
Ab 1. Januar 2017 gilt die neue Abfallwirtschaftssatzung und Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck. Neben den für alle erfreulichen deutlichen Gebührensenkungen haben wir auch unsere Serviceleistungen erweitert. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Den kompletten Satzungstext finden Sie auch auf dieser Seite. Die Satzungen wurden in der Lübecker Stadtzeitung am 13.12.2016 veröffentlicht.
Deutliche Senkung der Abfallgebühren
Die Abfallgebühr sinkt für alle Behältergrößen. Wir haben für Sie die alten und neuen Preise einmal gegenübergestellt:
Gebühren in Euro für Restabfallbehälter inkl. Bioabfallbehälter mit gleichem Volumen (14-tägl. Leerung)
Behältergröße in Liter |
bisherige monatliche Gebühr seit 2014 |
neue monatliche Gebühr ab 1.1.2017 |
40 | 8,50 € | 5,82 € |
80 | 15,12 € | 11,63 € |
120 | 21,76 € | 17,45 € |
240 | 41,64 € | 34,89 € |
660 | 111,25 € | 95,96 € |
770 | 129,49 € | 111,95 € |
1.100 | 184,19 € | 159,93 € |
Die Gebühr für die amtlichen Restabfallsäcke und amtlichen Bioabfallsäcke sinkt von 6,30 € auf 5,00 €.
Zusätzliches Bioabfallvolumen gegen Gebühr
Bislang wurden Bioabfallbehälter nur mit maximal dem gleichen Volumen des Restabfallbehälters zur Verfügung gestellt. Ab 2017 ist es nun möglich, zusätzliches Bioabfallvolumen bis zum Doppelten des Restabfallvolumens gegen Gebühr zu beantragen. Dabei wird eine monatliche Zusatzgebühr von 0,02 € je Liter zusätzlichem Bioabfallbehältervolumen berechnet.
Beispiel:
Gebühr für 80 Liter Restabfall + 120 Liter Bioabfall:
11,63 € monatliche Gebühr + 0,80 € monatlich für 40 Liter zusätzliches Bioabfallvolumen (über die 80 Liter hinaus).
Optimierung der Schadstoffsammlung mit neuen Serviceangeboten vor Ort
Die haushaltsnahe Sammlung von Schadstoffen wurde in der Vergangenheit wenig genutzt, weil zur Abholung die Anwesenheit des Kunden erforderlich war.
Diese Möglichkeit der Schadstoffentsorgung wird ersetzt durch die Erweiterung der Sammlung mit dem Schadstoffmobil.
Die Anzahl der Termine wird von 12 auf 24 erhöht und auf alle Stadtteile erweitert.
Zudem werden wir auch mit unserem Servicemobil vor Ort sein. Am Servicemobil können Sie alle Serviceangebote wie im Servicepunkt in der Malmöstraße nutzen.
Erweiterter Sperrmüllservice
Die 2-malige kostenlose Sperrmüllentsorgung durch vorherige Anmeldung bleibt bestehen. Zusätzlich führen wir folgende kundenorientierte, kostenpflichtige Serviceleistungen für Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte ein:
Expresstermin für Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte:
- Für die kurzfristige Abfuhr von Sperrmüll binnen 2 Werktagen wird ein gebührenpflichtiger Expresstermin angeboten. Bei diesem Termin können auch Elektro- und Elektronikaltgeräte bis 3 m³ beigefügt werden.
Der Expresstermin muss schriftlich beantragt werden und kostet 45,- €.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Zusätzlicher Sperrmülltermin
- Wenn Sie bereits 2-mal in einem Jahr Sperrmüll bestellt haben und weiteren Bedarf feststellen, können Sie zusätzliche Sperrmüllabholungen bestellen.
Die Gebühr beträgt 110,- Euro je angefangene 3 m3 zusätzliche Sperrmüllmenge.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräten aus der Wohnung
- Auf Wunsch holen wir Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltegräte auch bei Ihnen aus der Wohnung. Dieser Service kostet zusätzlich 9,- € je angefangene 15 Minuten und Mitarbeiter.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Beispiel:
Sie brauchen schnell einen Termin für Sperrmüll und haben erst einmal in diesem Jahr Sperrmüll beantragt. Sie benötigen auch Unterstützung beim Heraustragen aus Ihrer Wohnung.
Dann sollten Sie einen Expresstermin mit Abholung aus der Wohnung beantragen. Wir kommen dann binnen 2 Werktagen bei Ihnen vorbei.
Wenn 2 Mitarbeiter eine halbe Stunde zur Abholung des Sperrmülls aus Ihrer Wohnung benötigen, kostet Sie dieser Termin 45,- € für den Expresstermin + 36,- € für die Abholung = 81,- €.
Erhöhung der max. Anlieferungsmengen bei Grünabfällen und Senkung der Gebühr
Die maximale Anlieferungsmenge für Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen wird von 2 m3 auf 3 m3 je Anlieferung angehoben. Die Gebühr wird von 5,- € auf 2,50 € je angefangenen halben m3 gesenkt.
Vollservice für Papier-Großbehälter
Bisher mussten bei der Abfuhr der Papiertonnen alle Behälter am Abfuhrtag am Straßenrand bereitgestellt werden.
Bei Papier-Großbehältern (4-rädrig 1.100 Liter) führen wir ab 2017 den Hol- und Bringservice ein (15 Meter vom Fahrbahnrand entfernt). Diese werden dann wie die Restmüll- und Bioabfalltonnen vom Grundstück geholt und wieder zurückgestellt.
Die 2-rädrigen Papiertonnen müssen, wie bisher, am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitgestellt werden.
Selbstanlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen 2-mal kostenfrei möglich
Bisher konnte Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen nur kostenpflichtig abgegeben werden.
Ab 2017 können Sie Ihren Sperrmüll 2-mal im Jahr bis zu einer Menge von je 3 m3 kostenlos auf den Wertstoffhöfen der Entsorgungsbetriebe Lübeck abgeben. Diese Anlieferungen werden auf die gebührenfreie Abholung angerechnet.
Inventarisierung der Abfallbehälter
Jeder Abfallbehälter (Restabfall-, Bioabfall- und Papierbehälter) erhält eine eigene Behälternummer, um ihn eindeutig einem Grundstück zuweisen zu können. Hierzu wird ein Aufkleber mit QR-Code seitlich auf die Tonne geklebt. Die Aufkleber enthalten keine personenbezogenen Daten. Wir beabsichtigen damit lediglich, den Behälterbestand in Lübeck exakt zu erfassen. Dadurch ergeben sich einige Vorteile, von denen auch unsere Kunden profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Einführung von Saisonbehältern
Viele Gewerbetreibende der Tourismusbranche benötigen in der Hauptsaison zusätzliche Abfallbehälter. Bisher mussten diese jedes Jahr beantragt, neu gestellt sowie nach der Saison wieder abgemeldet und abgeholt werden.
Um diesen unnötigen Aufwand beim Kunden und bei den EBL zu vermeiden, besteht ab 2017 die Möglichkeit, entsprechend gekennzeichnete Saisonbehälter zu bestellen. Diese verbleiben das ganze Jahr auf dem Grundstück, werden aber nur während der Saison (April bis Oktober) geleert. Gebühren werden ebenfalls nur während der Saison erhoben.
Weitere Informationen
Die neuen Abfallsatzungen
Abfallwirtschaftssatzung (gültig ab 01.01.2017)
Abfallgebührensatzung (gültig ab 01.01.2017)
Übersicht über die Änderungen mit Angabe der Paragraphen