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Feiertagsregelungen - Weihnachten 2023 und Neujahr 2024

Die Abfuhren der Restabfall-, Bio- und Papiertonnen und der gelben Wertstoffsäcke verschieben sich aufgrund der Weihnachtsfeiertage sowie am Neujahrstag.  Die Feiertagsverschiebungen sind in den gültigen Abfuhrplänen 2023 / 2024 bereits berücksichtigt.

Bitte achten Sie darauf, dass die Abfallbehälter am veränderten Abfuhrtag den Mitarbeiter:innen der EBL ab 6 Uhr zugänglich gemacht werden. Die Papiertonnen (240 Liter) und die gelben Wertstoffsäcke müssen zur Abholung ab 6 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden.

Erster Weihnachtstag, Montag, 25.12.2023 – wird vorgeholt
(Restabfall-, Bioabfall-, Papiertonnen, gelbe Wertstoffsäcke)

  • Montag, 25.12.2023 am Sonnabend, 23.12.2023

 Zweiter Weihnachtstag, Dienstag, 26.12.2023 – wird nachgeholt
(Restabfall-, Bioabfall-, Papiertonnen, gelbe Wertstoffsäcke)

  • Dienstag, 26.12.2023 am Mittwoch, 27.12.2023
  • Mittwoch, 27.12.2023 am Donnerstag, 28.12.2023
  • Donnerstag, 28.12.2023 am Freitag, 29.12.2023
  • Freitag, 29.12.2023 am Sonnabend, 30.12.2023

Weihnachten

Neujahr 2024 – Montag, 01.01.2024 – wird nachgeholt

  • Montag, 01.01.2024 am Dienstag, 02.01.2024
  • Dienstag, 02.01.2024 am Mittwoch, 03.01.2024
  • Mittwoch, 03.01.2024 am Donnerstag, 04.01.2024
  • Donnerstag, 04.01.2024 am Freitag, 05.01.2024
  • Freitag, 05.01.2024 am Sonnabend, 06.01.2024

Neujahr 2024

Fragen zu den gelben Wertstoffsäcken sind bitte an die Fa. VEOLIA Umweltservice Nord GmbH unter der Rufnummer 0800 0785600 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) oder an de-info-luebeck@veolia.com zu richten.

Fragen zu den Rest-, Bioabfall und Papiertonnen beantworten die Mitarbeiter:innen der EBL unter der Rufnummer 0451 707600 (Mo. bis Do von 8 bis 17 Uhr, Fr. von 8 bis 16 Uhr) oder unter entsorgungsbetriebe@ebhl.de . Weitere Informationen sind auf der Internetseite unter www.entsorgung.luebeck.de zu finden.

Es ist darauf zu achten, dass die Abfallbehälter (Restabfall- und Biotonnen) am veränderten Abfuhrtag den Mitarbeiter:innen der Entsorgungsbetriebe Lübeck ab 6 Uhr zugänglich gemacht werden. Die Papiertonnen und die gelben Wertstoffsäcke müssen zur Abholung ab 6 Uhr bereitgestellt werden.

Das unerlaubte vorzeitige Herausstellen der gelben Wertstoffsäcke sowie die Ablagerung von fehl-befüllten gelben Wertstoffsäcke und anderer Abfallfraktionen stellt ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Lübeck, 13. Dezember 2023