Abfall-ABC
Alle reden von Abfalltrennung, Plastikeinwegartikel sind verboten, kompostierbare Plastiktüten gehören nicht in den Bioabfall. Das hat man alles schon einmal gehört.
Aber wie entsorgt man eigentlich Einwegmasken? Dafür die zahlreichen Flyer durchzuforsten ist mühsam. Aus diesem Grund bieten wir ab sofort eine Abfall ABC Datenbank auf dieser Website an.
Entweder alphabetisch oder per Suchfunktion können Sie für die verschiedensten Abfallarten schnell den richtigen Entsorgungsweg erfahren und erhalten noch zusätzliche Informationen und Tipps zur Abfallvermeidung.
Die Datenbank steht noch am Anfang und wird ständig erweitert. Sie lebt auch von Ihren Anfragen und Hinweisen. Lassen Sie es uns also wissen, wenn Ihnen eine Abfallart fehlt.
Nachtspeicheröfen
Weitere Informationen
Asbesthaltige und asbestfreie Nachtspeicheröfen dürfen nur übe zugelassene Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Asbesthaltige Nachtspeicheröfen (in der Regel bis Baujahr 1980) dürfen nicht zerlegt werden, weil dabei Asbestfasern freigesetzt werden können, die krebserregend sind, auch bei asbestfreien Nachtspeicherfirmen sind Fachfirmen gefordert, da deren Speichersteine in der Regel mit Chrom VI belastet sind, welches ebenso als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuft wird. Nicht zerlegte Nachtspeicheröfen können bei EZL angeliefert werden.
Nachttische
Weitere Informationen
Als Sperrmüll gelten sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine 80 l Restmülltonne passen. Dazu zählen z.B. Teppichböden, Groß- und Kleinmöbel, Matratzen, Schrott (wie Fahräder, Kinderwagen u.ä.). Nicht dazu gehören Elektrogeräte, festeingebaute Gegenstände (wie Dachrinnen, Rohre, Spülkästen, Fenster, Türen, Bade- und Duschwannen).
Hier Sperrmülltermin buchen
Abfallvermeidung
Gut erhaltene Gegenstände, die zu schade zum Wegwerfen sind, können über Ebay-Kleinanzeigen, Verschenkt- oder Flohmärkte verkauft oder verschenkt werden. Karitative Einrichtungen wie die Brockensammlung oder Novi-Life nehmen ebenfalls gut erhaltene Gegenstände an.
Nagellackentferner
Weitere Informationen
Leere Tuben von Bodylotions, Creme oder Shampoo sollten über den gelben Sack entsorgt werden, leere Tiegel aus Glas über Glascontainer.
Nagellacke und -entferner sind Sondermüll. Per Gesetz müssen Kosmetika ungeöffnet 30 Monate haltbar sein, bei offenen Kosmetika verkürzt sich die Zeit rapide. Bakterien können in die Kosmetika beim Auftragen mit Finger geraten, Feuchtigkeit befördert die Schimmelbildung, Fette werden ranzig. Krümmelig gewordene Wimperntusche und Lippenstifte können nur noch über den Restmüll entsorgt werden.
Abfallvermeidung
Kaufen Sie möglichst nur solche Mengen ein, die Sie auch verbrauchen können. Achten Sie auf umweltfreundliche Verpackungen (aus recyceltem Kunststoff z.B.), bevorzugen Sie Nachfüllpacks. Lagern Sie Ihre Kosmetikeprodukte richtig (kühl und dunkel bei fetthaltigen Kosmetika) und tragen Sie die Mittel immer mit Hilfsmitteln auf nicht mit den Fingern.
Nitroverdünner
Weitere Informationen
Schadstoffhaltige Produkte dürfen aufgrund ihrer Schädlichkeit gegenüber Mensch und Natur nicht über den Restmüll entsorgt werden. Erkennbar sind sie an den aufgebrachten verschiedenen Schadstoffsymbolen.
Abfallvermeidung
Wenn diese Mittel verwendet werden, sollten sie möglichst aufgebraucht werden. Nur vollständig entleerte Behälter können über den gelben Sack entsorgt werden.
Kontakt Abfallberatung
Malmöstraße 22
23560 Lübeck
Alexander Bauer:
0451 70760 705
Annette Pietrowski
0451 70760 701
Morten-Henrik Schelewsky
0451 70760 699
E-Mail abfallberatung@ebl.de